Am 15. Dezember 1964 beschloss der Feldafinger Gemeinderat die Annahme eines eigenen Wappens.
Mit Schreiben vom 30. März 1965 wurde das Feldafinger Wappen vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren genehmigt.
Angefertigt wurde das Wappen vom Grafiker Leonhard.
Die offizielle Beschreibung des Wappens lautet:
• Unter blauem Schildhaupt, darin ein wagrechter silberner Fisch,
• in Silber ein grüner Erdbeerstock mit zwei roten Früchten.
Offiziell begründet wird der Inhalt des Hoheitszeichens wie folgt:
Die Orte der Gemeinde Feldafing gehörten bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts zum Patrimonalgericht Garatshausen. Dieser Niedergerichtsbezirk war Jahrhunderte lang im Besitz der Adelsfamilie Weiler von Garatshausen und ging schließlich 1834 an die herzogliche Linie des Hauses Wittelsbach über. Im Wirtschaftsleben der Gemeinde spielte in früherer Zeit die Fischerei im Starnberger See eine erhebliche Rolle. Im Gemeindewappen wird dies durch den silbernen Fisch im blauen Schildhaupt dargestellt, während das Wappen der Weiler (grüner Erdbeerstock in Silber) die geschichtliche Entwicklung der Gemeinde symbolisiert. Die Farben Silber und Blau erinnern an die engen Beziehungen zum Hause Wittelsbach.
Warum im Wappen der Weiler Erdbeeren zu finden waren, konnte trotz intensiver Recherche bislang nicht ermittelt werden. Lediglich im Standardwerk von O.T. von Hefner von 1850-1851 kann u.a. folgendes nachgelesen werden.
„Das Wappen der Weiler enthält im silbernen Schild einen grünen Dreiberg, darauf ein Stängel mit sechs Erdbeeren und Blättern. Auf dem gekrönten Helm ein silbernes und ein rotes Büffelshorn, dazwischen die Schildesfigur.“
Man nimmt an, dass die Familie Weiler die Erdbeeren in ihr Wappen aufnahmen, da in der Wappenkunde die Erdbeere seit jeher als Zeichen für Sinneslust und Lebensfreude gilt. Im Falle der Weiler könnte sie auch auf den Besitz von Erdbeerfeldern hindeuten. Da jedoch die Geschichte der Weiler unerforscht ist, handelt es sich um reine Spekulation.
Die Verwendung des Feldafinger Wappens ist nur mit Genehmigung der Gemeinde Feldafing zulässig.
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