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Ringe tauschen auf der Roseninsel:Alleine der Name klingt romantisch. Und gar dort zu heiraten! Viele Geschichten ranken sich um die romantische Insel. Mit Ihrer kleinen Inselvilla, dem sog. „Casino“, und dem von Peter Joseph Lenne 1853 gestalteten Rosengarten wurde Sie zu einem der Lieblingsaufenthaltsorte König Ludwigs II. Dort empfing er ausgewählte Gäste wie die Zarin Maria Alexandrowa und Richard Wagner. Nach wie vor Legendär und sagenumwogen sind die heimlichen treffen zwischen Ludwig II und der Kaiserin Elisabeth von Österreich. Die Gemeinde Feldafing bietet für maximal 30 Personen standesamtliche Trauungen auf der Roseninsel an.
In den Sommer-Monaten Mai bis September finden an bestimmten Tagen Trauungen im historisch eingerichteten Gartensaal des Casinos statt. Ein Fährmann bringt die Hochzeitsgesellschaft mit einer sogenannten "Plette", einem der venezianischen Gondel nachempfundenen Boot, auf die Insel. Ab dem 15.10.2012, 08:00 Uhr sind Terminreservierungen für Trauungen auf der Roseninsel ausschließlich telefonisch bei Frau Rothdauscher unter der Tel. Nr. 08157/9311-29 möglich. An diesem Tag werden Sie nur die Mailbox erwischen, bitte sprechen Sie Name, Wunschtermin und Rückrufnummer darauf und ich werde Sie im Laufe des Tages zurückrufen. (Alle Anrufe die am 15.10.2012 vor acht Uhr auf der Mailbox sind, werden der Fairniss halber gelöscht und nicht berücksichtigt!) Derzeit sind alle Termine für Eheschließungen auf der Roseninsel 2013 vergeben!
Die Trauungen finden jeweils um 09.00 Uhr, 09.45 Uhr, 10.30 Uhr und 11.15 Uhr statt. Die Standesbeamtin / der Standesbeamte empfängt Sie am Casino auf der Roseninsel. Von Ihnen werden Sie in den Trausaal geführt. Nach der Begrüßung durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamten werden Sie durch eine Ansprache auf Ihre gemeinsame Zukunft als Paar eingestimmt und anschließend getraut. Nachdem Sie sich das "Jawort" gegeben haben, wird Ihnen die Niederschrift über die Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft vorgelesen, das dann von Ihnen, gegebenenfalls Ihren Zeugen und der Standesbeamtin / dem Standesbeamten unterschrieben wird. Eine musikalische Umrahmung der Zeremonie ist möglich. Sie können gerne Ihre eigene Musik mitbringen oder sich bei Ihrem persönlichen Traugespräch in Feldafing Musik aussuchen. Es sind min. drei Musikstücke möglich. Überfahrt zur Roseninsel (max. 30 Personen)Für die Überfahrt zur Roseninsel wenden Sie sich bitte an: Die Überfahrt mit dem Fährmann können Sie allerdings erst vereinbaren, wenn Sie einen Termin für eine Trauung auf der Roseninsel mit dem Standesamt Feldafing vereinbart haben und dem Standesamt Feldafing Ihre Unterlagen für die Eheschließung vorliegen. Mit der Uhrzeit die Ihnen der Fährmann für die Überfahrt vorgibt sind Sie absolut pünktlich für Ihren Trauungstermin auf der Roseninsel. Sektempfang (max. 30 Personen): Es besteht die Möglichkeit, einen Sektempfang über den Fährmann Herrn Norbert Pohlus zu buchen. Die Kosten hierfür erfragen Sie bitte direkt bei Frau und Herrn Pohlus. Kosten für die Eheschließung: Donnerstags 655,70 Euro Die Gebühr für die Überfahrt mit dem Boot ist hier nicht enthalten (ca. 4,--Euro pro Person). Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt der Schlösser- und Seenverwaltung. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Standesamt Feldafing Frau Rothdauscher Tel. 08157/9311-29. Anmeldung zur Eheschließung/ LebenspartnerschaftDie Anmeldung zur Eheschließung/Lebenspartnerschaft erledigen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Wohnsitz Standesamt. In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder schon eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, benötigen Sie zusätzlich folgendes:
Bei Vorehen ist dies nicht das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, sondern eine neue Eheurkunde bzw. eine neue beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt (Gebühr 10,-- €). Bei aufgehobenen Lebenspartnerschaften ist dies in der Regel das rechtskräftige Aufhebungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des/der früheren Lebenspartners/Lebenspartnerin.
In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin
(c) 2012
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