Mikrozensus 2025
Bitte geben Sie Auskunft: "Mikrozensus 2025" startet in Bayern - 130.000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt.
Bitte geben Sie Auskunft: "Mikrozensus 2025" startet in Bayern - 130.000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt.
Die Gemeinde bietet derzeit folgende Mengen an Brennholz an.
Es handelt sich hierbei um nicht gespaltenem Stammholz.
Der Verkaufspreis orientiert sich an den aktuellen Preisen der Waldbesitzervereinigung Starnberg zum aktuellen Stand vom 16.01.2025.
Insgesamt stehen derzeit 17,41 fm (Hartholz) zur Verfügung
1 fm Hartholz = 63,00 €
Bei Interesse melden Sie sich bitte direkt bei unserem Bauhofleiter unter der Nummer 0175/1937714.
Das Holz muss in Eigenregie vom Lagerort in vereinbarter Menge entnommen werden.
Auf eine PSA (Persönliche Schutzausrüstung) sowie Motorsägenschein wird hingewiesen und ist demnach erforderlich.
Zum Jahresbeginn tritt das zweite Modernisierungsgesetz in Kraft, welches die Zuständigkeiten der bayerischen Bauordnung (BayBO) neu regelt.
Bauwerber reichen ihre Anträge daher ab 01.01.2025 beim Landratsamt Starnberg als untere Bauaufsichtsbehörde ein, nicht wie bisher bei der Gemeinde.
Das Kreisbauamt prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und beteiligt die Gemeinde Feldafing sowie eventuell weitere erforderliche Fachstellen.
Die Entscheidung der Gemeinde über ihr gemeindliches Einvernehmen sowie die Prüfung des Kreisbauamtes samt Beteiligung von eventuellen Fachstellen erfolgt künftig also parallel und nicht wie bisher nacheinander. Damit verkürzt sich die Entscheidungsdauer deutlich.
Grundsätzlich müssen Antragsteller durch diese Verfahrensbeschleunigung künftig nur noch drei Monate ab Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen auf eine Entscheidung über den Bauantrag ihres Bauvorhabens warten. Diese Frist gibt die Bayerische Bauordnung vor.
Anträge auf Genehmigungsfreistellung und isolierte Befreiungen müssen innerhalb des Zuständigkeitsbereiches nach wie vor bei der Gemeinde Feldafing eingereicht werden.
Die Gemeinde Feldafing wurde dazu aufgefordert, eingehende Anträge, mit dem Verweis auf das Landratsamt, an den Bauherrn zurückzugeben.
Die neuen Regelungen gibt es nachzulesen, auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg unter www.lk-starnberg.de/bauen.
Heckenrückschnitte in Feldafing
Gefährdungen durch überhängende Bäume, Hecken und Sträucher
Sehr geehrte Feldafinger,
ab dem 01.10. dürfen wir Sie als Grundstückseigentümer wieder bitten, Ihrer Verpflichtung für das Zurückschneiden Ihrer Hecken, Sträucher und Bäume, die von Ihrem Grundstück auf unsere gemeindlichen Straßen/Gewege hinausragen, nachzukommen.
Durch Ihren geleisteten Beitrag helfen Sie uns, die Verkehrssicherheit der Wege beizubehalten, damit
- die Gehwege weiterhin ungehindert benutzt werden können
- eine einwandfreie Sicht an Kreuzungen und Einmündungen von Straßen gewährleistet ist
- die Verkehrszeichen künftig auch gut lesbar sind
Selbstverständlich führen wir von der Gemeinde auch wieder Kontrollfahrten durch. Bedenken Sie bitte zudem, dass wir im Extremfall im Rahmen der Ersatzvornahme die Bepflanzung auf Ihre Kosten zurückschneiden müssten, sollte durch den Bewuchs an Ihrer Grundstücksgrenze eine Gefahr ausgehen (z. B. zugewachsene Verkehrsschilder oder Straßenlampen, herunterhängende Äste etc.).
Haben Sie vieleln Dank!
Mit besten Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung
Wichtige Informationen zur künftigen Zahlung der Wassergebühr