Grundsteuerreform ab 2025 - die neue Grundsteuer in Bayern
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Für die Festsetzung von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 01. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben
!! Achtung !!
Die Gemeinde Feldafing sucht eine/n stellv. Bauamtsleiter/in (m/w/d)

Mikrozensus 2023

Bitte geben Sie Auskunft: "Mikrozensus 2023" startet in Bayern - 60.000 Haushalte werden befragt.
Bayernwerk belohnt Energie für Nachhaltigkeit
Bürgerenergiepreis zeichnet gesellschaftliches Engagement rund um Nachhaltigkeit und klimaschonende Energienutzung aus
Bewerbungen für Bürgerenergiepreis Oberbayern 2023 möglich – Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme aufgerufen - 10.000 Euro für die Energiezukunft
Schöffen; Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste
Die Gemeinde Feldafing kann für die Schöffenwahl 2023 Vorschläge beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Die nächste Amtszeit beginnt im kommenden Jahr und dauert bis 2028.
Auf Grund der Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts München II vom 10.01.2023 werden in Feldafing zwei Personen gesucht. Die Gemeinde möchte mindestens so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Amtsgericht vorschlagen. Gesucht werden Personen, die in Feldafing wohnen und am 01. Januar 2024 zwischen 25 und 70 Jahre alt sein werden.