Grundsteuerreform ab 2025 - die neue Grundsteuer in Bayern
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Für die Festsetzung von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 01. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben
Die Gemeinde Feldafing sucht eine/n Mitarbeiter/in für den gemeindlichen Bauhof (m/w/d)

Mikrozensus 2023

Bitte geben Sie Auskunft: "Mikrozensus 2023" startet in Bayern - 60.000 Haushalte werden befragt.
Bayernwerk belohnt Energie für Nachhaltigkeit
Bürgerenergiepreis zeichnet gesellschaftliches Engagement rund um Nachhaltigkeit und klimaschonende Energienutzung aus
Bewerbungen für Bürgerenergiepreis Oberbayern 2023 möglich – Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme aufgerufen - 10.000 Euro für die Energiezukunft